Bausparvertrag
Bausparverträge sind Sparverträge, die eine Person mit einer
Bausparkasse abschließt. Diese dienen hauptsächlich der Finanzierung
wohnwirtschaftlicher Maßnahmen. Dabei wird die vertraglich
festgehaltene Sparsumme mit einem fixem Prozentsatz verzinst.
Bausparer legen bei Abschluss eines Vertrages eine Mindestlaufzeit
fest. Die Mindestlaufzeit bezeichnet den Zeitraum zwischen Abschluss
des Vertrages und frühstmöglichem Zuteilungstermin. In der Regel
handelt es sich hierbei um 12 bis 80 Monate. Dieser Zeitraum variiert
je nach Bausparkasse und Tarif.
Der Zuteilungstermin hängt von der Erfüllung der Zuteilungskriterien
ab, wie zum Beispiel das Erreichen eines bestimmten Anspargrades oder
der Bewertungszahl. Die Zuteilung des Sparvertrages kann erst erfolgen,
wenn die tariflich vereinbarte Mindestsparzeit, das nach Tarif
notwendige Bausparguthaben und jene ausreichende Bewertungszahl
erreicht sind. Die Erfüllung der Kriterien kann recht kurzfristig
erfolgen, aber auch bis zu einigen Jahrzehnten dauern. Diese Kriterien
stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und können wie die
Mindestlaufzeit je nach Institut und Tarif variieren.
In dem Fall, dass diese erfüllt sind, bevor die abgeschlossene
Vertragssumme erreicht ist, kann die Differenz über ein Bauspardarlehen
restfinanziert werden. Damit kann der Bausparer über die volle
Bausparsumme verfügen. Die monatlichen Sparzahlungen, die der Bausparer
zu leisten hat, werden Regelsparbeiträge genannt. Diese richten sich im
Normalfall nach der festgelegten Bausparsumme (zum Beispiel 0,6% der
Bausparsumme).
Sollten diese Spareinzahlungen nicht erfolgen, können sich die
Bausparkassen eine Kündigung des Vertrages vorbehalten. Im Allgemeinen
sind Bausparverträge eine geeignete Anlageform für zum Beispiel
Vermögenswirksame Leistungen, Gewährung von Arbeitnehmersparzulage und
Wohnungsbauprämie.