Bausparvertrag

Bausparverträge sind Sparverträge, die eine Person mit einer Bausparkasse abschließt. Diese dienen hauptsächlich der Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen. Dabei wird die vertraglich festgehaltene Sparsumme mit einem fixem Prozentsatz verzinst.

Bausparer legen bei Abschluss eines Vertrages eine Mindestlaufzeit fest. Die Mindestlaufzeit bezeichnet den Zeitraum zwischen Abschluss des Vertrages und frühstmöglichem Zuteilungstermin. In der Regel handelt es sich hierbei um 12 bis 80 Monate. Dieser Zeitraum variiert je nach Bausparkasse und Tarif.

Der Zuteilungstermin hängt von der Erfüllung der Zuteilungskriterien ab, wie zum Beispiel das Erreichen eines bestimmten Anspargrades oder der Bewertungszahl. Die Zuteilung des Sparvertrages kann erst erfolgen, wenn die tariflich vereinbarte Mindestsparzeit, das nach Tarif notwendige Bausparguthaben und jene ausreichende Bewertungszahl erreicht sind. Die Erfüllung der Kriterien kann recht kurzfristig erfolgen, aber auch bis zu einigen Jahrzehnten dauern. Diese Kriterien stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und können wie die Mindestlaufzeit je nach Institut und Tarif variieren.

In dem Fall, dass diese erfüllt sind, bevor die abgeschlossene Vertragssumme erreicht ist, kann die Differenz über ein Bauspardarlehen restfinanziert werden. Damit kann der Bausparer über die volle Bausparsumme verfügen. Die monatlichen Sparzahlungen, die der Bausparer zu leisten hat, werden Regelsparbeiträge genannt. Diese richten sich im Normalfall nach der festgelegten Bausparsumme (zum Beispiel 0,6% der Bausparsumme).

Sollten diese Spareinzahlungen nicht erfolgen, können sich die Bausparkassen eine Kündigung des Vertrages vorbehalten. Im Allgemeinen sind Bausparverträge eine geeignete Anlageform für zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen, Gewährung von Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.