Forward-Darlehen

Ein Forward-Darlehen bezeichnet im klassischen Sinne ein Annuitätendarlehen, dessen Besonderheit darin liegt, dass es mit einer oder mehreren Sondervereinbarungen abgeschlossen wird.

Ein weiteres Merkmal des Forward-Darlehens ist, dass dieses dem Darlehensnehmer immer erst nach einer gewissen Vorlaufzeit ausgezahlt wird. Diese Vorlaufzeit, die Zeit nach dem Vertragsschluss, kann unter Umständen bis zu sechzig Monate betragen. Aus der Vorlaufzeit erschließt sich auch die Begrifflichkeit des Forward-Darlehens, denn der Zeitraum zwischen dem Zustandekommen des Vertrages und dem tatsächlichen Laufzeitbeginn wird Forward-Periode genannt. In dieser Zeitspanne fallen keinerlei Bereitstellungszinsen an.

Es ist wichtig, dass der Begriff Forward-Darlehen nur im Zusammenhang mit Darlehen verwendet wird, die grundbuchmäßig gesichert sind. Am häufigsten werden Forward-Darlehen für Anschlussfinanzierungen genutzt. Aber auch bei einer Immobilienfinanzierung kann der Darlehensnehmer dieses Darlehen in Anspruch nehmen, um sich bei Abschluss des Vertrages für die Zukunft einen günstigen Zinssatz zu sichern. Mit einem Zinsaufschlag erhalten bzw. „erkaufen“ sich die Darlehensnehmer diese Zinssicherheit eines Forward-Darlehens.

Je nach Dauer der Forward-Periode gestaltet sich die Höhe der Zinsaufschläge. Ursprünglich wurde das Forward-Darlehen bereits 1996 von Dr. Klein zu einem speziellen Zweck entwickelt. Dieses Darlehen sollte der Finanzierung von Wohnungsunternehmen der kommunalen und gemeinnützigen Art dienen. Aktuell allerdings wird diese Darlehensform häufig als Finanzierungsinstrument innerhalb von Immobilienfinanzierungen genutzt.