Forward-Darlehen
Ein Forward-Darlehen bezeichnet im klassischen Sinne ein
Annuitätendarlehen, dessen Besonderheit darin liegt, dass es mit einer
oder mehreren Sondervereinbarungen abgeschlossen wird.
Ein weiteres Merkmal des Forward-Darlehens ist, dass dieses dem
Darlehensnehmer immer erst nach einer gewissen Vorlaufzeit ausgezahlt
wird. Diese Vorlaufzeit, die Zeit nach dem Vertragsschluss, kann unter
Umständen bis zu sechzig Monate betragen. Aus der Vorlaufzeit
erschließt sich auch die Begrifflichkeit des Forward-Darlehens, denn
der Zeitraum zwischen dem Zustandekommen des Vertrages und dem
tatsächlichen Laufzeitbeginn wird Forward-Periode genannt. In dieser
Zeitspanne fallen keinerlei Bereitstellungszinsen an.
Es ist wichtig, dass der Begriff Forward-Darlehen nur im Zusammenhang
mit Darlehen verwendet wird, die grundbuchmäßig gesichert sind. Am
häufigsten werden Forward-Darlehen für Anschlussfinanzierungen genutzt.
Aber auch bei einer Immobilienfinanzierung kann der Darlehensnehmer
dieses Darlehen in Anspruch nehmen, um sich bei Abschluss des Vertrages
für die Zukunft einen günstigen Zinssatz zu sichern. Mit einem
Zinsaufschlag erhalten bzw. „erkaufen“ sich die Darlehensnehmer diese
Zinssicherheit eines Forward-Darlehens.
Je nach Dauer der Forward-Periode gestaltet sich die Höhe der
Zinsaufschläge. Ursprünglich wurde das Forward-Darlehen bereits 1996
von Dr. Klein zu einem speziellen Zweck entwickelt. Dieses Darlehen
sollte der Finanzierung von Wohnungsunternehmen der kommunalen und
gemeinnützigen Art dienen. Aktuell allerdings wird diese Darlehensform
häufig als Finanzierungsinstrument innerhalb von
Immobilienfinanzierungen genutzt.