Grundpfandrecht

Grundpfandrechte dienen der Sicherung von Immobilienkrediten. Werden die regelmäßigen Raten nicht bedient, oder hat sich die finanzielle Situation des Kreditnehmers dramatisch verschlechtert, kann die Bank die Immobilie, auf der das Grundpfandrecht eingetragen ist, verwerten. In den meisten Fällen findet diese Verwertung durch Zwangsversteigerung des zuständigen Amtsgerichts statt.

In Deutschland werden grundsätzlich zwei verschiedene Grundpfandrechte unterschieden. Dies ist zum einen die Hypothek. Sie wurde noch vor einigen Jahren fast ausschließlich eingesetzt. Auch heute noch werden viele Immobilienkredite noch als Hypothekenkredite bezeichnet, obwohl die Absicherung in dieser Form nur noch selten eingesetzt wird. Die Hypothek zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass ihr Wert, der sich ursprünglich auf die Darlehenssumme belief, mit der Tilgung des Kredites ebenfalls sinkt. Ist das Darlehen vollständig zurückgezahlt, ist auch die Hypothek wertlos.

Anders hingegen die zweite Form der Grundpfandrechte, die heute mehrheitlich eingesetzte Grundschuld. Ihr Wert bleibt über die gesamte Laufzeit erhalten. Um sie mit dem Kredit in Verbindung zu bringen, ist der Abschluss einer Sicherungszweckerklärung notwendig. Auch bei einer vollständigen Tilgung ist die Grundschuld noch voll nutzbar. Dies hat für den Kreditnehmer den Vorteil, dass er die Grundschuld später für weitere Finanzierungsvorhaben wieder einsetzen kann. Gleichzeitig besteht natürlich das Recht auf Löschung, sobald der Kredit getilgt ist.

Es existiert noch eine dritte, in Deutschland eher weniger verwendete Form der Grundpfandrechte, die Rentenschuld. In diesem Fall wird das Grundstück in der Form belastet, dass der Schuldner wiederkehrende Zahlungen, eine Art Rente, zu leisten hat.

Wird ein Grundpfandrecht erwirkt, wird dies im Grundbuch eingetragen. So ist das Grundpfandrecht bei einem eventuellen Verkauf des Grundstücks für jeden Interessenten, der Einsicht ins Grundbuch fordert, einzusehen.