Grundpfandrecht
Grundpfandrechte dienen der Sicherung von Immobilienkrediten. Werden
die regelmäßigen Raten nicht bedient, oder hat sich die finanzielle
Situation des Kreditnehmers dramatisch verschlechtert, kann die Bank
die Immobilie, auf der das Grundpfandrecht eingetragen ist, verwerten.
In den meisten Fällen findet diese Verwertung durch Zwangsversteigerung
des zuständigen Amtsgerichts statt.
In Deutschland werden grundsätzlich zwei verschiedene Grundpfandrechte
unterschieden. Dies ist zum einen die Hypothek. Sie wurde noch vor
einigen Jahren fast ausschließlich eingesetzt. Auch heute noch werden
viele Immobilienkredite noch als Hypothekenkredite bezeichnet, obwohl
die Absicherung in dieser Form nur noch selten eingesetzt wird. Die
Hypothek zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass ihr Wert, der sich
ursprünglich auf die Darlehenssumme belief, mit der Tilgung des
Kredites ebenfalls sinkt. Ist das Darlehen vollständig zurückgezahlt,
ist auch die Hypothek wertlos.
Anders hingegen die zweite Form der Grundpfandrechte, die heute
mehrheitlich eingesetzte Grundschuld. Ihr Wert bleibt über die gesamte
Laufzeit erhalten. Um sie mit dem Kredit in Verbindung zu bringen, ist
der Abschluss einer Sicherungszweckerklärung notwendig. Auch bei einer
vollständigen Tilgung ist die Grundschuld noch voll nutzbar. Dies hat
für den Kreditnehmer den Vorteil, dass er die Grundschuld später für
weitere Finanzierungsvorhaben wieder einsetzen kann. Gleichzeitig
besteht natürlich das Recht auf Löschung, sobald der Kredit getilgt ist.
Es existiert noch eine dritte, in Deutschland eher weniger verwendete
Form der Grundpfandrechte, die Rentenschuld. In diesem Fall wird das
Grundstück in der Form belastet, dass der Schuldner wiederkehrende
Zahlungen, eine Art Rente, zu leisten hat.
Wird ein Grundpfandrecht erwirkt, wird dies im Grundbuch eingetragen.
So ist das Grundpfandrecht bei einem eventuellen Verkauf des
Grundstücks für jeden Interessenten, der Einsicht ins Grundbuch
fordert, einzusehen.