Hypothekendarlehen

Ein Hypothekendarlehen ist ein Darlehen, das durch ein Grundpfandrecht auf eine oder mehrere Immobilien besichert ist. Weitgehend kommen heutzutage für dieses Grundpfandrecht Buchgrundschulden zum Einsatz. Dies betrifft über 90% der neu vergebenen Darlehen. Als eher selten genutzte Alternative zu den Buchgrundschulden gibt es in der Praxis Briefgrundschulden oder Hypotheken.

Für jede private Immobilienfinanzierung bildet das Hypothekendarlehen einen sehr wichtigen Eckpfeiler. Mit diesem Darlehen ist die Finanzierung der Modernisierung, des Erwerbs oder gar dem Bau einer Immobilie möglich. Als Darlehensgeber können alle Bausparkassen, alle Lebensversicherungsgesellschaften und alle Kreditinstitute der EU auftreten. Ein Darlehen in Anspruch nehmen, können sowohl juristische, als auch natürliche Personen.

Hinsichtlich der Art einer Immobilie, die finanziert werden soll, existieren keine Beschränkungen. Der Vorteil des Hypothekendarlehens besteht darin, dass anders wie zum Beispiel bei einem Ratenkredit (sogenannte unbesicherte Darlehen) im Fall einer Leistungsstörung eine zusätzliche Sicherheit in Form der Immobilie zur Verfügung steht.

Kann der Darlehensnehmer seiner Verpflichtung, gemäß des Darlehensvertrages, nicht mehr nachkommen, ist der Darlehensgeber dazu berechtigt durch Verwertung, im Sinne von Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung, das Hypothekendarlehen zu tilgen.

Der Nachteil des Hypothekendarlehens besteht darin, dass ein späterer Verkauf der Immobilie leicht erschwert werden kann, da auf dieser ein Grundpfandrecht eingetragen ist. Die Komplexität des Verkaufes wird dadurch erhöht, dass es im Allgemeinen unpraktikabel ist, das Hypothekendarlehen vom alten Eigentümer zu übernehmen. Aus diesem Grund muss parallel dazu eine Ablösung des Hypothekendarlehens vorgenommen werden.