Hypothekendarlehen
Ein Hypothekendarlehen ist ein Darlehen, das durch ein
Grundpfandrecht auf eine oder mehrere Immobilien besichert ist.
Weitgehend kommen heutzutage für dieses Grundpfandrecht
Buchgrundschulden zum Einsatz. Dies betrifft über 90% der neu
vergebenen Darlehen. Als eher selten genutzte Alternative zu den
Buchgrundschulden gibt es in der Praxis Briefgrundschulden oder
Hypotheken.
Für jede private Immobilienfinanzierung bildet das Hypothekendarlehen
einen sehr wichtigen Eckpfeiler. Mit diesem Darlehen ist die
Finanzierung der Modernisierung, des Erwerbs oder gar dem Bau einer
Immobilie möglich. Als Darlehensgeber können alle Bausparkassen, alle
Lebensversicherungsgesellschaften und alle Kreditinstitute der EU
auftreten. Ein Darlehen in Anspruch nehmen, können sowohl juristische,
als auch natürliche Personen.
Hinsichtlich der Art einer Immobilie, die finanziert werden soll,
existieren keine Beschränkungen. Der Vorteil des Hypothekendarlehens
besteht darin, dass anders wie zum Beispiel bei einem Ratenkredit
(sogenannte unbesicherte Darlehen) im Fall einer Leistungsstörung eine
zusätzliche Sicherheit in Form der Immobilie zur Verfügung steht.
Kann der Darlehensnehmer seiner Verpflichtung, gemäß des
Darlehensvertrages, nicht mehr nachkommen, ist der Darlehensgeber dazu
berechtigt durch Verwertung, im Sinne von Zwangsversteigerung oder
Zwangsverwaltung, das Hypothekendarlehen zu tilgen.
Der Nachteil des Hypothekendarlehens besteht darin, dass ein späterer
Verkauf der Immobilie leicht erschwert werden kann, da auf dieser ein
Grundpfandrecht eingetragen ist. Die Komplexität des Verkaufes wird
dadurch erhöht, dass es im Allgemeinen unpraktikabel ist, das
Hypothekendarlehen vom alten Eigentümer zu übernehmen. Aus diesem Grund
muss parallel dazu eine Ablösung des Hypothekendarlehens vorgenommen
werden.