Ein Haus oder eine Eigentumswohnung ist für viele Menschen nicht nur ein Objekt, um die eigene Rente zu finanzieren, sondern dienen auch als Anlageobjekte, um beispielsweise vom Mietertrag leben zu können. Wer allerdings Mieteinnahmen erzielt, muss diese im Rahmen der Einkommenssteuererklärung mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.
Um die Steuerschuld zu verkürzen ist es möglich, Werbungskosten geltend zu machen. Dies können zum Beispiel die Zinsen des Kredites sein, der zur Eigentumswohnung- oder Hausfinanzierung aufgenommen wurde. Diese Zinsen gelten steuerrechtlich als Werbungskosten und können so den Ertrag und die Steuern schmälern.
Um den Zinsaufwand für die Finanzierung so lang wie möglich hoch zu halten, kann ein tilgungsfreies Darlehen genutzt werden. Für dieses Darlehen werden während der Laufzeit einzig die Zinsen bezahlt, die somit auch für diese Zeit konstant bleiben. Nach Ende der Laufzeit muss das Darlehens allerdings in einer Summe zurückgezahlt werden.
Hilfreich ist es dann, wenn beispielsweise eine Lebensversicherung abgeschlossen wurde. Diese Kapitallebensversicherung weist immer eine garantierte Ablaufleistung sowie eine Überschussbeteiligung aus. Sofern die Überschüsse den zurückzuzahlenden Betrag übersteigen, erhält diese natürlich der Kreditnehmer. Alternativ ist es möglich, gerade bei sehr langfristigen Kreditaufnahmen, Lebensversicherungen auf Fondsbasis zu wählen. Diese weisen allerdings keine garantierte Ablaufleistung aus, was zu Verlusten führen kann.
Zudem wird durch die zusätzlich zur Hausfinanzierung abgeschlossenen Lebensversicherung erreicht, dass der Kredit bzw. die Angehörigen für den Todesfall des Kreditnehmers abgesichert sind.