Wenn bald der Zeitpunkt gekommen ist, zu dem die erste Zinsfestschreibung der gesamten Immobilienfinanzierung ausläuft, sollte man aktiv werden und sich bereits im Vorfeld um eine günstige Anschlussfinanzierung kümmern.

Dies ist in der Regel nach fünf bis zehn Jahren der Fall. Bereits ab diesem Zeitpunkt kann der Bauherr wieder aktiv in seine Finanzierung eingreifen, um so die Höhe seines Kredites weiter zu senken. Der Darlehensbedarf ergibt sich aus der Restschuld, welche der Kreditnehmer aus seinem Tilgungsplan ersehen kann.

Der Darlehensnehmer sollte nicht so lange warten, bis seine Bank ihm eine Anschlussfinanzierung vorgelegt hat. Dann hat der Kreditnehmer nicht mehr viel Zeit, um möglicherweise einige Tausend Euro zu sparen. Er sollte vorher bei anderen Kreditinstituten Angebote für eine günstige Anschlussfinanzierung einholen.

Wer beispielsweise bei der Erstfinanzierung extrem wenig Eigenkapital eingesetzt hat und so zusätzlich einen Risikozuschlag in Kauf nehmen musste, sollte dies unbedingt prüfen lassen, da auf Grund der bisherigen Laufzeit kein Risiko mehr besteht.

Beim Vergleichen der Konditionen von Anschlussfinanzierungen sollte der Darlehensnehmer aber auch auf den Effektivzins achten. Oft kommen bei den Kreditinstituten Wertermittlungsgebühren oder Kontoführungsgebühren hinzu, die laut Preisangabenverordnung jedoch nicht in der Effektivzinsberechnung aufgeführt sein müssen. Dies könnte den tatsächlichen Effektivzins verteuern.

Zudem besteht die Möglichkeit, bereits lange Zeit vor Ablauf der ersten Zinsfestschreibung mit einem so genannten Forward-Darlehen einen günstigen Zinssatz im voraus zu sichern. Dieses Forward-Darlehen ist höchstens für drei Jahre möglich.

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