Im Rahmen einer Baufinanzierung kann der Kreditsuchende oftmals zwischen verschiedenen Alternativen wählen, auf welche Art und Weise die gewünschte Finanzierung durchgeführt werden soll.
Grundsätzlich stehen in dem angesprochenen Finanzierungsbereich in der Hauptsache das Hypothekendarlehen und das Bauspardarlehen zur Verfügung.
Das Bauspardarlehen hat für den Kunden den Vorteil, dass sich die Darlehenszinsen auf einem sehr niedrigen Niveau bewegen und zum Teil erheblich geringer ausfallen, als die Kreditzinsen eines Hypothekendarlehens. Zudem steht der Zinssatz während der gesamten Laufzeit fest. Ein Bauspardarlehen kann man allerdings erst dann erhalten, wenn man einige Zeit zuvor bereits einen Bausparvertrag abgeschlossen hat. Denn das in Anspruch zu nehmende Bauspardarlehen stellt einen Teil des gesamten Vertrages dar.
Daher gibt es auch einige Kriterien, die zur Auszahlung des Bauspardarlehens erfüllt sein müssen. Der Bausparer muss zunächst eine festgelegte Mindestsumme über eine bestimmte Mindestdauer hinweg in den Bausparvertrag einzahlen. Diese Einzahlungen werden als Sparanteil bezeichnet. Ist dies erfolgt und eine sogenannte Bewertungsziffer in ausreichender Höhe vorhanden, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. Die Auszahlung des Darlehens kann nun vom Bausparer beantragt werden.
Auch die Ratenhöhe des Darlehens wurde bereits bei Abschluss des Bausparvertrages in Form des Bauspartarifs festgelegt. Gleiches gilt auch für die Höhe der zuvor erhaltenen Guthabenzinsen auf das angesammelte Bausparguthaben. Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt des Bauspardarlehen ist dessen wohnwirtschaftliche Verwendung.