Im Rahmen einer Baufinanzierung gilt es für den Kunden nicht nur das passende Darlehen auszuwählen, welches am besten für die Finanzierung geeignet ist. Vielmehr sind noch weitere Aspekte zu berücksichtigen, die Bestandteil der Immobilienfinanzierung sein können. Eine nicht unwesentliche Rolle spielt bei vielen Baufinanzierungen daher auch die Lebensversicherung.

Die Lebensversicherung wird hinsichtlich der anstehenden Finanzierung im Grunde genommen auf zwei Arten genutzt, nämlich zum einen als Risiko-Lebensversicherung zur Absicherung der Angehörigen im Todesfall des Kreditnehmers und zum anderen zum Kapitalaufbau, sofern die Versicherung Bestandteil eines Endfälligen Darlehens ist.

Im Rahmen der Risiko-Lebensversicherung kann der Baufinanzierer bereits für einen geringen monatlichen Beitrag seine Familie absichern, falls er aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit vorzeitig versterben sollte. Durch die Auszahlung der Versicherungssumme kann in diesem Fall die Ablösung des Darlehens erfolgen, sodass sich die Angehörigen hinsichtlich des erworbenen Eigenheims zumindest nicht mit Schulden konfrontiert sehen.

Die Lebensversicherung kann allerdings nicht nur für den Todesfall, sondern im Rahmen der Kapitallebensversicherung auch im Erlebensfall genutzt werden; und zwar in Verbindung mit der Aufnahme des bereits angesprochenen Endfälligen Darlehens.

Endfällige Darlehen haben die Eigenschaft, dass der Kunde zunächst nur Zinsen zahlen muss und die Tilgung des Kredites am Ende der Darlehenslaufzeit in einer Summe erfolgt. Daher wird die Kapitallebensversicherung oftmals dazu genutzt, während der Laufzeit der Baufinanzierung Kapital anzusparen und mit Hilfe der Auszahlung aus der Versicherung das Darlehen abzulösen.

Comments are closed.