Zum einen handelt es sich bei der Immobilienfinanzierung um eine sehr langfristige Darlehensaufnahme, zum anderen werden mitunter sehr hohe Geldbeträge seitens der Bank an den Kunden verliehen. Aus diesem Grund besteht die Bank im Rahmen der Immobilienfinanzierung natürlich auf die Stellung von Sicherheiten, um ihre Forderungen gegen den Kunden bei dessen nicht ordnungsgemäßer Darlehensrückführung auch geltend machen zu können.
Die bei der Immobilienfinanzierung gängigste Sicherheit ist die Hypothek beziehungsweise Grundschuld. In beiden Fällen tritt der Kreditnehmer sein Eigentum an der zu finanzierenden Immobilie beziehungsweise Grundstück so lange an die kreditgebende Bank ab, bis das Darlehen vollständig getilgt wurde. Diese Abtretung wird im Grundbuch dokumentiert, sodass die Belastung des Objektes ersichtlich ist.
Der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld liegt in dem Umstand, dass die Hypothek eng an die bestehende Forderung der Bank gekoppelt ist, während man die Grundschuld auch als Sicherheit für weitere Kredite außerhalb der Immobilienfinanzierung nutzen könnte.
Kommt der Kunde der Zahlung seiner Kreditraten nicht ordnungsgemäß nach, kann die Bank im schlimmsten Fall, da sie Eigentümerin ist, auch die Zwangsvollstreckung der abgesicherten Immobilie oder des Grundstücks veranlassen.
Neben diesen beiden am häufigsten gebrauchten Kreditsicherheiten gibt es im Bereich der Immobilienfinanzierung noch die Möglichkeit, einen Bürgen als Sicherheit zu stellen. Dieser muss allerdings persönlich und wirtschaftlich geeignet sein, um das Immobiliendarlehen im Notfall auch tilgen zu können.
August 20th, 2008 at 17:54
[...] Hypothek ist im Vergleich zur Grundschuld, die ebenfalls als Kreditsicherheit eingesetzt werden kann, betraglich nicht konstant, sondern [...]