Im Rahmen einer umfangreichen Kreditvergabe wie der Immobilienfinanzierung besteht die Bank zur Sicherung ihrer Ansprüche gegenüber dem Kreditnehmer in der Regel auf das Stellen von Kreditsicherheiten. Hierbei bietet sich die grundpfandrechtliche Belastung des Beleihungsobjektes an, bei dem es sich um ein bebautes oder unbebautes Grundstück, eine Immobilie oder um Wohneigentum handeln kann.
Darüber hinaus können auch wesentliche Bestandteile und bestimmte Gegenstände zum Beleihungsobjekt gehören, sofern sie dem wirtschaftlichen Zweck des Gebäudes oder des Grundstücks dienen. Im Vergleich zu anderen Kreditsicherheiten, verlieren vor allem Grundstücke nicht an Wert, sondern nehmen im Laufe der Zeit eher an Wert zu, sodass im Falle einer Verwertung der Kreditsicherheit kein Verlust für die Bank droht.
Bevor die Kreditmittel vergeben werden, wird der Wert des Beleihungsobjektes ermittelt, der entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Kredites hat. Anhand von Schätzungen und Gutachten, die beispielsweise das Baujahr und den Zustand des Objektes, sowie die Lage und die Verkehrsanbindung berücksichtigen, wird der voraussichtliche Verkaufserlös ermittelt.
Darüber hinaus können auch andere Faktoren den Wert des Beleihungsobjektes positiv oder negativ beeinflussen und sich somit auf die Höhe des Kredites auswirken. Die Bank vergibt einen Kredit, der betraglich etwa 60% bis 80% des ermittelten Beleihungswertes entspricht. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers - und im Falle der Veräußerung des Beleihungsobjektes - nach Abzug aller Kosten ein Erlös erzielt wird, der zur Rückführung der aufgenommenen Kreditmittel ausreicht.