Im Rahmen der Immobilienfinanzierung wird am häufigsten das Hypothekendarlehen genutzt. Dieses besteht in seiner klassischen Form aus einem regelmäßigen Zins- und Tilgungsanteil, der durch die monatliche Kreditrate vom Kunden gezahlt wird.
Zudem existiert noch eine Variante des Hypothekendarlehens, welche auch als endfälliges oder kurz als Festdarlehen bezeichnet wird. Das Besondere an diesem Darlehen ist, dass die monatlich zu zahlenden Darlehensraten nur aus dem Zinsanteil bestehen. Die Tilgung erfolgt erst am Ende der gesamten Laufzeit, wenn das Festdarlehen fällig wird. Der Kunde “spart” also zunächst die Tilgungsraten, muss den Betrag bei Laufzeitende aber in einer Gesamtsumme aufbringen.
Zu diesem Zwecke wird der eingesparte Tilgungsanteil in eine Kapitalanlage bzw. einen Sparplan eingezahlt, welcher die gleiche Fälligkeit wie das Festdarlehen hat. Mit dem Gesamterlös aus diesem Sparplan wird später das komplette Darlehen in einer Summe getilgt.
Grundsätzlich eignet sich fast jede Form von Sparvertrag für dieses Vorhaben, oftmals wird jedoch eine Kapitallebensversicherung oder ein Investmentfonds Sparplan genutzt. Durch die mit dieser Anlageform zu erzielende Rendite kann das Festdarlehen dann später schneller abgelöst werden, als es im Rahmen eines klassischen Hypothekendarlehens der Fall gewesen wäre.
In Abhängigkeit der persönlichen Situation kann es daher durchaus sinnvoll sein, wenn in die Immobilienfinanzierung auch ein Festdarlehen mit einbaut wird.