Für die Finanzierung einer Immobilie bieten Banken im Wesentlichen zwei Arten von Darlehen, sogenannte Annuitätendarlehen und Endfällige Darlehen, an.
Beim Annuitätendarlehen trägt der Kreditnehmer eine feste monatliche Belastung, die sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammensetzt. Dabei ist der Zinsanteil zu Beginn der Laufzeit größer und verringert sich im Laufe der Jahre zugunsten des Tilgungsanteils.
Dagegen hat der Kreditnehmer beim endfälligen Darlehen zuerst einmal nur die laufenden Zinsen zu tragen. Die eigentliche Tilgung der gesamten Kreditsumme erfolgt am Ende der Laufzeit. Aber ganz ohne monatliche Leistungen für Tilgung funktioniert auch das endfällige Darlehen nicht.
Denn der Kreditnehmer zahlt auch hier monatliche Beträge in einen Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung ein, um hieraus später das zur Immobilienfinanzierung aufgenommene Darlehen zu tilgen. Das zur späteren Tilgung aufzubauende Anlagekapital nennt sich Tilgungssurrogat. Dieses Tilgungssurrogat wird am Laufzeitende für die Rückzahlung des Immobilienkredits verwendet.
Auch hinsichtlich der Verzinsung ist man bei der Immobilienfinanzierung flexibel. Sofern der Kreditnehmer sinkende Zinsen erwartet, bietet es sich an, keine feste Zinsbindung zu vereinbaren, sondern einen Immobilienkredit mit variabler Verzinsung abzuschließen. Im anderen Fall sollte eine Zinsfestschreibung vereinbart werden, sofern der Kreditnehmer künftig mit steigenden Zinsen rechnet.
Aber auch für den Fall, dass die allgemeine Entwicklung der Zinsen nicht genau eingeschätzt werden kann, gibt es eine passende Finanzierungsvariante, und zwar durch Festlegung einer sogenannten Zinsobergrenze. Zwar ist hierbei der durch den Kreditnehmer zu entrichtende Zinssatz variabel. Ein Zinsanstieg ist aber nur bis zur vereinbarten Zinsobergrenze möglich.