In beinahe allen Bereichen der Kreditvergabe möchte der Kreditgeber vom Kreditnehmer selbstverständlich eine Sicherheit haben. Manchmal ist das Stellen einer Sicherheit sogar uneingeschränkte Bedingung, wie zum Beispiel bei der Vergabe eines Hypothekendarlehens. Das ist insoweit nur allzu verständlich, da die Banken im Rahmen von Immobilienfinanzierungen grundsätzlich sehr hohe Darlehenssummen an den Kunden vergeben.

Als Sicherheit kommen bei der Immobilienfinanzierung hauptsächlich drei verschiedene Varianten in Frage, nämlich die Bürgschaft - wobei diese eher eine untergeordnete Rolle spielt - die Grundschuld und die Hypothek. Bei Hypothek und Grundschuld handelt es sich um die klassischen Sicherheiten im Bereich der Baufinanzierung, wobei die Grundschuld heutzutage weitaus häufiger als die Hypothek genutzt wird.

Der Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld besteht darin, dass die Hypothek an das Bestehen einer Kreditschuld gebunden ist. Man nennt dies auch akzessorisch (Akzessorietät = Abhängigkeit, Gebundenheit). Die Grundschuld hingegen kann auch ohne offene Forderung bestehen und ist daher weitaus flexibler zu einzusetzen.

Bei beiden Sicherheiten wird eine Schuld in das Grundbuch des zu finanzierenden Objekts eingetragen, durch welche die Bank so lange Eigentümerin der Immobilie bleibt, bis die Grundschuld bzw. die Hypothek zur Löschung freigegeben wurde. Das geschieht in der Regel spätestens dann, wenn das Darlehen vom Kunden getilgt worden ist.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer Buchgrundschuld oder einem Grundschuldbrief, welcher neben der Eintragung ins Grundbuch noch zusätzlich ausgestellt werden kann.

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