Der Hypothekenkredit stellt ein langfristiges Darlehen an Privatkunden dar, das zum Zwecke des Erwerbs, des Baus, der Renovierung oder des Umbaus von Wohneigentum vergeben wird. Nach Feststellung der Bonität des Antragstellers, erfolgt die zur Verfügungstellung des Darlehensbetrages. Dies geschieht entweder in einer Summe, oder in separaten Teilzahlungen.
Zur Sicherung des Hypothekenkredits - und um sich vor einem Verlust zu schützen - verlangt die Bank die grundbuchliche Besicherung des Kredites. Hierzu wird zu Gunsten der Bank eine Grundschuld auf das zu finanzierende Objekt im Grundbuch eingetragen. Sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, macht die Bank von ihrem Recht Gebrauch, und veräußert die Immobilie zur Tilgung des Hypothekenkredites.
Erst mit der vollständigen Begleichung der Kreditschuld erlischt dieser Anspruch der Bank. Die Kosten, die durch die Aufnahme des Kredites anfallen, setzen sich neben den Zinsen aus einer Bearbeitungs- und ggf. auch einer Bereitstellungsgebühr zusammen. Darüber hinaus fallen Gebühren für den Notar und die Eintragung der Grundschuld an.
Hinsichtlich der Rückzahlung des Hypothekendarlehens stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Zum Einen können monatliche Raten in gleichbleibender Höhe geleistet werden. Diese werden als Annuitäten bezeichnet und bestehen aus einer Rückzahlungs- und einer Zinskomponente. Zum Anderen kann die endfällige Variante der Kredittilgung gewählt werden. Hierbei zahlt der Kreditnehmer während der Laufzeit nur die Zinsen und zahlt den Hypothekenkredit in einer Summe am Ende der Laufzeit zurück.