Wenn im Zuge einer Immobilienfinanzierung nach maximal zehn Jahren das Ende der gesetzlichen Zinsbindung in Sicht ist, muss sich der Immobilienbesitzer selbst einige Monate vor Ablauf auf die Suche nach einem Kreditinstitut machen, das mit ihm die zweite Phase der Finanzierung durchführt.

Natürlich kann er auch bei seinem bisherigen Kreditgeber bleiben, doch viele Immobilienbesitzer vergleichen die Konditionen der Banken untereinander und entscheiden sich dann wegen der günstigeren Zinsen für einen Wechsel. Wer sich aber vorgenommen hat, niemals die Bank zu wechseln und auch bereit ist, den einen oder anderen Prozentpunkt mehr zu zahlen, der sollte sich überlegen, parallel zur ersten Finanzierungsphase Geld beiseite zu legen, um dann einen Teil der Darlehen zu tilgen.

Eine gute Möglichkeit, nicht nur Geld anzusparen und damit einen Teil des Darlehens zu tilgen, sondern auch noch in den Genuss eines günstigen Darlehens zu kommen, bietet ein Bausparvertrag.

Immobilienfinanzierer, die einen Bausparvertrag in der Zeit der ersten Finanzierungsphase neu abschliessen und neben eigenen Sparraten auch die Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers und die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen, können in den Genuss eines günstigen Bauspardarlehens für die Anschlussfinanzierung kommen, dessen niedriger Zinssatz bereits bei Abschluss des Bausparvertrages fest zugesichert wird.

Die Tilgung des Darlehens kann dann wie die Besparung durch die vermögenswirksamen Leistungen, der Wohnungsbauprämie sowie eigenen Sparleistungen erfolgen.

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