Privatkunden nehmen zur Finanzierung des Erwerbs oder Baus von Wohneigentum einen Immobilienkredit auf. Des Weiteren kann dieser auch zur Renovierung oder zum Umbau von Immobilien verwendet werden. In jedem Falle wird ein solcher Kredit grundbuchlich zu Gunsten der Bank gesichert, indem die Grundschuld auf das zu finanzierende Objekt im Grundbuch eingetragen wird. Auf diese Weise erwirbt die Bank das Recht, bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, die Immobilie zu veräußern und so durch den Erlös den Immobilienkredit zu tilgen.

Entsprechend des persönlichen Bedarfs des Kreditnehmers beträgt das Darlehen bei Immobilienkrediten zwischen 50.000 und 500.000 Euro. Um sicherzustellen, dass der Kreditnehmer einer solchen langfristigen Verpflichtung nachkommen kann, prüft die Bank die Kreditwürdigkeit. Besonders wichtig ist hierbei, dass nachhaltig ein regelmäßiges Einkommen nachgewiesen werden kann und kein befristetes Arbeitsverhältnis besteht. Erscheint der Kunde geeignet, wird die Kreditvergabe bewilligt.

In Bezug auf die Rückzahlung des Immobilienkredits stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Bei einer annutitätischen Rückzahlung werden monatliche Raten in gleichbleibender Höhe geleistet, die einen Tilgungs- und einen Zinsanteil beinhalten. Bei einem endfälligen Darlehen wird die Kreditschuld in einer Summe am Ende der Laufzeit beglichen. Hierzu werden während der Laufzeit in ein Tilgungsinstrument regelmäßig Beiträge geleistet, um das Kapital zur Tilgung aufbringen zu können. Als Tilgungsinstrument kommen Bausparverträge oder Lebensversicherungen in Frage, die an die Bank abgetreten werden.

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