Nachdem der Gesetzgeber vor einigen Jahren die Eigenheimzulage gänzlich abgeschafft hat, wurde es gerade für Familien mit einem geringen Einkommen zusehends schwierig, Wohneigentum zu erwerben. Rückwirkend zum Jahresbeginn 2008 ist es nun jedoch möglich, durch die staatliche geförderte Riester-Rente die Zulagen für den Erwerb bzw. die Tilgung von Hypothekendarlehen zu verwenden.

Dazu wird bei dem Kreditinstitut ein Hypothekendarlehen abgeschlossen, das zur Finanzierung der Immobilie dient. Gleichzeitig wird vereinbart, dass die Zulagen aus der staatlichen Förderung eines Riester-Vertrages für die Tilgung des Hypothekendarlehens verwandt werden und nicht wie bisher üblich, als Kapitalaufstockung für die Riester-Rente dienen sollen. Damit verringert sich der aus dem monatlichen Einkommen zu bestreitende eigene Anteil an der Tilgungsrate.

Damit der Darlehensnehmer in den Genuss der vollen staatlichen Förderung kommt, ist es erforderlich, dass er 4 % seines Jahresbruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt. Der maximale Höchstbetrag, der in den Riester-Vertrag eingezahlt werden darf, beträgt inklusive der Zulagen 2.100 €. Das bedeutet im Umkehrschluss: Je mehr förderungswürdige Personen im Haushalt des Darlehensnehmers leben, desto geringer fällt der Eigenanteil aus, der in den Wohn-Riester Vertrag eingezahlt werden muss.

Die jährliche Grundförderung beträgt für Eheleute jeweils 154 € und für jedes Kind 185 €. Für Kinder, die nach dem 01. Januar 2008 geboren wurden, erhöht sich die Förderung auf 300 € jährlich.

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