Versicherungsdarlehen
Das Versicherungsdarlehen ist eine Art tilgungsfreies Darlehen. Es
wird nicht während der Laufzeit, sondern erst mit Ablauf der
Versicherung zurückgezahlt. Solch ein Versicherungsdarlehen ist
beispielsweise sinnvoll, wenn die Immobilie vermietet werden soll und
die Schuldzinsen steuerlich geltend gemacht werden können. Dadurch,
dass nicht getilgt wird, können die Zinsen immer in gleicher Höhe
steuerlich geltend gemacht werden und die Mieteinnahmen müssen
demzufolge nicht versteuert werden. Diese Darlehensform ist nur für
Immobilienkäufer gedacht, die einen sehr hohen persönlichen Steuersatz
haben und die Immobilie nicht selbst nutzen wollen.
Das Versicherungsdarlehen birgt jedoch einige Risiken, die man kennen
sollte. In einer Niedrigzinsphase müssen unter Umständen die
prognostizierten Prämien korrigiert werden. Das kann dann dazu führen,
dass mit dem Guthaben aus der Versicherung das Darlehen nicht
vollständig getilgt werden kann. Ein anderes Risiko sind die kurzen
Laufzeiten für die Zinsbindung.
Steigt der Zinssatz nach der Zinsbindung unerwartet an, kann das teuer
werden. Denn der Versicherte zahlt während der gesamten Laufzeit keine
Tilgung, sodass die Zinsen immer auf die gesamte Schuld anfallen. Als
Vorteil ist hingegen zu benennen, dass durch die Lebensversicherung der
plötzliche Tod des Versicherungsnehmers abgesichert ist. Die
Versicherung zahlt in solchen Fällen den Versicherungsbetrag aus und
die Erben können damit die Schulden tilgen. Diesen Effekt erzielt man
aber bei einem Hypothekendarlehen in Verbindung mit einer
Restschuldversicherung ebenfalls.