Versicherungsdarlehen

Das Versicherungsdarlehen ist eine Art tilgungsfreies Darlehen. Es wird nicht während der Laufzeit, sondern erst mit Ablauf der Versicherung zurückgezahlt. Solch ein Versicherungsdarlehen ist beispielsweise sinnvoll, wenn die Immobilie vermietet werden soll und die Schuldzinsen steuerlich geltend gemacht werden können. Dadurch, dass nicht getilgt wird, können die Zinsen immer in gleicher Höhe steuerlich geltend gemacht werden und die Mieteinnahmen müssen demzufolge nicht versteuert werden. Diese Darlehensform ist nur für Immobilienkäufer gedacht, die einen sehr hohen persönlichen Steuersatz haben und die Immobilie nicht selbst nutzen wollen.

Das Versicherungsdarlehen birgt jedoch einige Risiken, die man kennen sollte. In einer Niedrigzinsphase müssen unter Umständen die prognostizierten Prämien korrigiert werden. Das kann dann dazu führen, dass mit dem Guthaben aus der Versicherung das Darlehen nicht vollständig getilgt werden kann. Ein anderes Risiko sind die kurzen Laufzeiten für die Zinsbindung.

Steigt der Zinssatz nach der Zinsbindung unerwartet an, kann das teuer werden. Denn der Versicherte zahlt während der gesamten Laufzeit keine Tilgung, sodass die Zinsen immer auf die gesamte Schuld anfallen. Als Vorteil ist hingegen zu benennen, dass durch die Lebensversicherung der plötzliche Tod des Versicherungsnehmers abgesichert ist. Die Versicherung zahlt in solchen Fällen den Versicherungsbetrag aus und die Erben können damit die Schulden tilgen. Diesen Effekt erzielt man aber bei einem Hypothekendarlehen in Verbindung mit einer Restschuldversicherung ebenfalls.