Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie ist eine Form der staatlichen
Wohnungsbauförderung. Jeder, der steuerpflichtig und mindestens 16
Jahre alt oder Vollwaise ist, kann die Wohnungsbauprämie beanspruchen,
sofern diese Person die entsprechenden Bausparbeiträge leistet und
nicht die Einkommensgrenzen überschreitet. Die Wohnungsbauprämie, die
es bei einem Bausparvertrag gibt, wird auch vom Staat bezuschusst.
Die Prämie liegt derzeit bei 8,8 Prozent und einer Einzahlungssumme von
Minimum 50 Euro der folgenden Aufwendungen: laufende Einzahlung der
Bausparbeiträge, Guthabenzinsen und extra eingezahlte
Abschlussgebühren. Die maximale Förderung bei den Aufwendungen beträgt
bei ledigen Personen 512 Euro pro Jahr, beziehungsweise 1024 Euro pro
Jahr bei Verheirateten. Folglich erhält jeder Bausparer eine
Höchstprämie in Höhe von 45,06 Euro pro Jahr bei Ledigen bzw. 90,11
Euro bei Verheirateten.
Jedoch bestehen gewisse Einkommensgrenzen, um die Wohnungsbauprämie zu
erhalten. Bei ledigen Personen liegt die Einkommensgrenze bei 25.600
Euro und bei Verheirateten beträgt sie 51.200 Euro, sofern eine
Zusammenveranlagung besteht. Die maßgebende Größe der Einkommensgrenze
ist das zu versteuernde Einkommen im jeweiligen Sparjahr.
Wenn sich der Bausparer innerhalb der 7 Jahren nach Abschluss des
Bausparvertrages das gesamte, oder einen Teil des Bausparguthaben,
auszahlen lässt, oder Ansprüche aus dem Bausparvertrag abgegolten
werden, ist auch die Prämie zurückzuzahlen. Allerdings gibt es
Ausnahmen. Diese sind:
- wenn der Bausparer oder sein nicht dauernd getrennt lebender
Ehepartner gestorben, oder nicht mehr erwerbsfähig ist oder
- wenn der Bausparer arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit
mindestens 1 Jahr ohne Unterbrechung andauert und zum Zeitpunkt der
vorzeitigen Verfügung noch andauert.