Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist eine Form der staatlichen Wohnungsbauförderung. Jeder, der steuerpflichtig und mindestens 16 Jahre alt oder Vollwaise ist, kann die Wohnungsbauprämie beanspruchen, sofern diese Person die entsprechenden Bausparbeiträge leistet und nicht die Einkommensgrenzen überschreitet. Die Wohnungsbauprämie, die es bei einem Bausparvertrag gibt, wird auch vom Staat bezuschusst.

Die Prämie liegt derzeit bei 8,8 Prozent und einer Einzahlungssumme von Minimum 50 Euro der folgenden Aufwendungen: laufende Einzahlung der Bausparbeiträge, Guthabenzinsen und extra eingezahlte Abschlussgebühren. Die maximale Förderung bei den Aufwendungen beträgt bei ledigen Personen 512 Euro pro Jahr, beziehungsweise 1024 Euro pro Jahr bei Verheirateten. Folglich erhält jeder Bausparer eine Höchstprämie in Höhe von 45,06 Euro pro Jahr bei Ledigen bzw. 90,11 Euro bei Verheirateten.

Jedoch bestehen gewisse Einkommensgrenzen, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten. Bei ledigen Personen liegt die Einkommensgrenze bei 25.600 Euro und bei Verheirateten beträgt sie 51.200 Euro, sofern eine Zusammenveranlagung besteht. Die maßgebende Größe der Einkommensgrenze ist das zu versteuernde Einkommen im jeweiligen Sparjahr.

Wenn sich der Bausparer innerhalb der 7 Jahren nach Abschluss des Bausparvertrages das gesamte, oder einen Teil des Bausparguthaben, auszahlen lässt, oder Ansprüche aus dem Bausparvertrag abgegolten werden, ist auch die Prämie zurückzuzahlen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Diese sind:

- wenn der Bausparer oder sein nicht dauernd getrennt lebender Ehepartner gestorben, oder nicht mehr erwerbsfähig ist oder
- wenn der Bausparer arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens 1 Jahr ohne Unterbrechung andauert und zum Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch andauert.