Zinsbindungsfrist
Als Zinsbindungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet, für den der im
Darlehensvertrag vereinbarte Zinssatz festgelegt, d.h. nicht
veränderbar ist. Die Nennung der Zinsbindungsdauer erfolgt in der Regel
nur bei Darlehen, bei denen diese Dauer geringer ist, als die
Gesamtlaufzeit des Kredits. Meistens sind diese Zinsbindungsfristen im
Zusammenhang mit der Baufinanzierung anzutreffen, da diese in der Regel
sehr lange Kreditlaufzeiten aufweisen.
Die Zinsbindungsfristen sind variabel und können prinzipiell frei
vereinbart werden. In der Praxis üblich sind jedoch Zinsbindungsfristen
von 5, 10, 15 und 20 Jahren. Im Allgemeinen zahlt der Kunde hierbei für
längere Dauer der Zinssicherung einen höheren Zinssatz. Dabei ist zu
beachten, dass Banken und Kreditnehmer gegensätzliche Interessen bei
der Wahl der Zinsbindungsfrist haben.
Sind die Zinsen aktuell auf einem niedrigen Niveau, so liegt es
natürlich im Interesse des Kunden, eine möglichst lange
Zinsbindungsdauer zu vereinbaren, um sich den günstigen Zinssatz für
einen möglichst langen Zeitraum zu sichern. Dagegen ist die Bank in
einer solchen Situation bestrebt, den Zinssatz variabel zu halten, um
ihn an Zinssteigerungen anpassen zu können. Daher lässt sich die Bank
dies im vorliegenden Fall durch einen höheren Kreditzinssatz für
längere Zinsbindungsfristen „bezahlen“.
Es gab aber auch schon sogenannte „Hochzinsphasen“ in denen die
Interessen genau vertauscht waren. Denn sehr hohe Zinssätze bedeuten
für die Banken hohe Gewinne und diese wollen sie sich möglichst durch
eine lange Zinsbindung auch für die Zeiten sichern, in denen der
Marktzins bereits wieder geringer ist. Der Kunde möchte dagegen bei
Zinsen auf hohem Niveau eine geringe Bindung an diese, um bei sinkenden
Zinsen in einen günstigeren Kredit umschulden zu können.
Während der Zinsbindungsfrist ist nach § 489 BGB eine Kündigung
ausgeschlossen. Nur bei einer Zinsbindungsfrist von mehr als 10 Jahren
kann eine Kündigung bereits nach 10 Jahren unter Einhaltung einer
sechsmonatigen Kündigungsfrist erfolgen. Was für den Kunden aber immer
bleibt, ist das Risiko des gültigen Marktzinses am Ende der
Zinsbindungsfrist. Denn dann muss er den Zinssatz mit der Bank für die
restliche Kreditlaufzeit neu verhandeln.