Zinsbindungsfrist

Als Zinsbindungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet, für den der im Darlehensvertrag vereinbarte Zinssatz festgelegt, d.h. nicht veränderbar ist. Die Nennung der Zinsbindungsdauer erfolgt in der Regel nur bei Darlehen, bei denen diese Dauer geringer ist, als die Gesamtlaufzeit des Kredits. Meistens sind diese Zinsbindungsfristen im Zusammenhang mit der Baufinanzierung anzutreffen, da diese in der Regel sehr lange Kreditlaufzeiten aufweisen.

Die Zinsbindungsfristen sind variabel und können prinzipiell frei vereinbart werden. In der Praxis üblich sind jedoch Zinsbindungsfristen von 5, 10, 15 und 20 Jahren. Im Allgemeinen zahlt der Kunde hierbei für längere Dauer der Zinssicherung einen höheren Zinssatz. Dabei ist zu beachten, dass Banken und Kreditnehmer gegensätzliche Interessen bei der Wahl der Zinsbindungsfrist haben.

Sind die Zinsen aktuell auf einem niedrigen Niveau, so liegt es natürlich im Interesse des Kunden, eine möglichst lange Zinsbindungsdauer zu vereinbaren, um sich den günstigen Zinssatz für einen möglichst langen Zeitraum zu sichern. Dagegen ist die Bank in einer solchen Situation bestrebt, den Zinssatz variabel zu halten, um ihn an Zinssteigerungen anpassen zu können. Daher lässt sich die Bank dies im vorliegenden Fall durch einen höheren Kreditzinssatz für längere Zinsbindungsfristen „bezahlen“.

Es gab aber auch schon sogenannte „Hochzinsphasen“ in denen die Interessen genau vertauscht waren. Denn sehr hohe Zinssätze bedeuten für die Banken hohe Gewinne und diese wollen sie sich möglichst durch eine lange Zinsbindung auch für die Zeiten sichern, in denen der Marktzins bereits wieder geringer ist. Der Kunde möchte dagegen bei Zinsen auf hohem Niveau eine geringe Bindung an diese, um bei sinkenden Zinsen in einen günstigeren Kredit umschulden zu können.

Während der Zinsbindungsfrist ist nach § 489 BGB eine Kündigung ausgeschlossen. Nur bei einer Zinsbindungsfrist von mehr als 10 Jahren kann eine Kündigung bereits nach 10 Jahren unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist erfolgen. Was für den Kunden aber immer bleibt, ist das Risiko des gültigen Marktzinses am Ende der Zinsbindungsfrist. Denn dann muss er den Zinssatz mit der Bank für die restliche Kreditlaufzeit neu verhandeln.